Hotline 071 508 70 41 Mo - So, 08.00 - 20.00 Uhr

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Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.

Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 6 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
E-Visum/elektronische Einreisegenehmigung
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://electronic-visa.kdmid.ruDas E-Visum ist 60 Tage lang nach Ausstellungsdatum gültig und kann für einen Aufenthalt von maximal 16 Tagen binnen dieser Frist beantragt werden.
Folgende staatliche Grenzübergänge sind nur für die Ein-und Ausreise mit dem E-Visum möglich:
https://electronic-visa.kdmid.ru/checkpoint_en.htmlDurchschnittliche Bearbeitungszeit: 1-4 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Einreise auf dem Landweg:
Bei Einreisekontrollen über den Landweg wird eine Migrationskarte ausgehändigt, die unterschrieben und mitgeführt werden muss.
Einreise auf dem Seeweg:
Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können sich im Rahmen von touristischen Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Es müssen die Reise- und Personendaten vor der Ankunft angegeben werden. Das erfolgt in der Regel über die zuständige Reederei oder den Veranstalter. Passagiere, die ihren Aufenthalt an Land selbstständig organisieren und nicht Teil einer geführten Gruppe sind, benötigen ein Visum. Weitere Details sollten vorab geklärt werden. Bitte beachten Sie, dass eine visumfreie Einreise von Kreuzfahrt-Teilnehmern aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt wurde.
Reisen nach St. Petersburg und Leningrad:
Reisende können für St. Petersburg und die Leningrader Region ein kostenloses e-Visum unter folgendem Link beantragen: http://electronic-visa.kdmid.ru/. Das Visum berechtigt zu einmaliger Einreise und einem Aufenthalt von maximal 8 Tagen und es kann nicht zur Ein- oder Weiterreise in andere russische Gebiete genutzt werden. Die Einreise mit diesem Visum ist auf bestimmte Grenzübergänge beschränkt, bitte informieren Sie sich diesbezüglich unter http://electronic-visa.kdmid.ru/. Das e-Visum sollte spätestens 4 Tage vor Reiseantritt beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Erteilung von e-Visa aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt wurde.
Reisen nach Kaliningrad:
Reisende können für Kaliningrad ein kostenloses e-Visum unter folgendem Link beantragen: http://electronic-visa.kdmid.ru/. Das Visum berechtigt zu einmaliger Einreise und einem Aufenthalt von maximal 8 Tagen ausschließlich im Kaliningrader Gebiet. Die Ein- und Ausreise ist dabei nur an einigen ausgewählten Grenzübergangsstellen, beispielsweise dem Flug- oder Seehafen in Kaliningrad, möglich. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich unter http://electronic-visa.kdmid.ru/. Die Ein-, Aus- oder Weiterreise in andere Regionen Russlands ist mit diesem Visum nicht möglich. Auch für einen Zwischenstopp außerhalb Kaliningrads wird ein entsprechendes russisches Visum benötigt. Das e-Visum sollte spätestens 4 Tage vor Reiseantritt beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Erteilung von e-Visa aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt wurde.
Reisen aus der/in die Republik Belarus:
Reisende, die über Belarus nach Russland reisen möchten - oder umgekehrt -, benötigen in der Regel für den Aufenthalt bzw. den Transit im jeweiligen Land ein gültiges Visum. Unter Umständen wird also ein russisches sowie ein belarussisches Visum benötigt. Vom Flughafen Minsk aus kann derzeit über folgende acht Flughäfen nach Russland eingereist bzw. in die Gegenrichtung ausgereist werden: Moskau (alle vier), St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi. Es wird davon abgeraten, andere Flughäfen zu nutzen. Reisen über den Landweg werden nicht empfohlen. Die Grenzübergänge zwischen der Republik Belarus und der russischen Föderation dürfen rechtlich nur von russischen oder belarussischen Staatsangehörigen benutzt werden. Beim Betreten einiger dieser Grenzübergänge kann es zu Zurückweisungen und Geldstrafen kommen.
Genehmigungspflichtige Gebiete:
Einige Gebiete Russlands, wie beispielsweise Grenzregionen oder der Nordkaukasus, dürfen nur mit gesonderter Erlaubnis bereist werden. Hier sind gegebenenfalls spezielle Berechtigungsscheine bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen.


Di.. 28.01.2025

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Typhus
  • Tollwut
  • Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Hinweis:
Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.  Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.


Fr.. 24.05.2024

Coronabestimmungen:

Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.Der Kinderreisepass ist nur mit Foto gültig. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Registrierung:
Es besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise, wenn der Aufenthalt sieben Tage überschreitet. Für Touristen, die in einem Hotel, einem Ferienheim oder einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht sind, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist für die Anmeldung zuständig.
Doppelstaatsbürger:
Doppelstaatsbürger werden in Russland ausnahmslos wie russische Staatsbürger behandelt. Dies hat zur Folge, dass Doppelstaatsbürger möglicherweise auch in die russischen Streitkräfte berufen werden können. Russische Doppelstaatsbürger können nur mit einem russischen Auslandspass ausreisen.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
  • Ausweisdokument
  • Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Die Einverständniserklärung muss notariell beglaubigt sein.
Unbegleitete Minderjährige mit russischer Staatsbürgerschaft benötigen weitere Dokumente.
Einreise auf dem Landweg:
Die Landgrenzen zwischen Finnland und Russland sind bis auf Weiteres geschlossen.


Mi.. 13.11.2024

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