Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Anmeldung:
Reisende müssen sich innerhalb von 24 Stunden polizeilich anmelden. Normalerweise übernehmen das die gebuchten Hotels, bei Privatreisen muss sich selbstständig bei der Polizei gemeldet werden. Klären Sie vorab bei Ihrem Hotel, ob die Anmeldung übernommen wird.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Minderjährige unter 16 Jahren benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung in englischer oder serbischer Sprache.
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Minderjährigen unter 16 Jahren wird die Mitnahme einer internationalen Geburtsurkunde empfohlen.
Einreise auf dem Landweg:
Bei der Einreise nach Serbien aus dem Kosovo kann es zu Schwierigkeiten kommen. Der Grenzübergang von Kosovo nach Serbien wird von Serbien nicht offiziell akzeptiert. Die Einreise nach Serbien aus dem Kosovo ist nur möglich, wenn die Einreise nach Kosovo zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgt ist. Dabei darf die gesamte Reisedauer drei Monate nicht überschreiten. Es kann jedoch auch in diesen Fällen zu Problemen, bis hin zu Einreiseverweigerungen, kommen.
Do.. 24.10.2024