Hotline 071 508 70 41 Mo - So, 08.00 - 20.00 Uhr

Mo - So, 08:00 bis 20:00 Uhr 071 508 70 41
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.

Touristenkarte:
Die Einreise ist noch bis zum 30.06.2025 mit einer Touristenkarte möglich. Diese muss vor Antritt der Reise bei der Botschaft beantragt werden; ggf. kann der Antrag auch bei der Fluggesellschaft eingereicht werden. Einige Reiseveranstalter bieten auch den Verkauf der Touristenkarte an oder haben diese bereits im Reisepreis inbegriffen (bitte beachten Sie die Informationen des jeweiligen Reiseveranstalters).
Ab dem 01.07.2025 wird nur noch die digitale Version des Visums für die Einreise zugelassen sein. Bis dahin ist die Einreise mit einem der beiden Verfahren weiterhin möglich.

Visaarten:
E-Visum/elektronische Einreisegenehmigung
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://evisacuba.cu/en/inicioDurchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Einreise aus den/in die USA:
Nach geltenden US-Bestimmungen ist es Reisenden nicht gestattet, zu touristischen Zwecken über die USA nach Kuba einzureisen sowie von Kuba in die USA zu reisen. Bei nicht touristischen Reisen informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer zuständigen Botschaft über die aktuellen Einreisebestimmungen. Zudem müssen Reisende, die nach einem Kuba-Aufenthalt eine Reise in die USA planen, ihre Aktivitäten in Kuba protokollieren und entsprechende Belege aufbewahren. Die Unterlagen müssen fünf Jahre lang verwahrt werden und sind den US-Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.

Fr.. 15.11.2024

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
  • Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Typhus
  • Cholera
  • Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.

Versicherung:
Zur Einreise nach Kuba wird eine private Auslandskrankenversicherung benötigt. Zur Nachweispflicht reicht es aus die Versicherungspolice, den Versicherungsschein oder die Versicherungskarte mit sich zu führen. Es wird empfohlen, sich eine Begleitpolice in spanischer Sprache von der jeweiligen Versicherung ausstellen zu lassen. Sofern eine entsprechende Versicherung nicht vorgewiesen werden kann, muss bei Einreise eine Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abgeschlossen werden.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
  • Zika-Virus
  • Chikungunya-Fieber
  • Oropouche-Fieber

Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
  • Dengue-Fieber

Wichtiger Hinweis:
Bei der Einreise werden Fragen bezüglich des Gesundheitszustandes und zu aktuellen Reisetätigkeiten gestellt. Wenn Reisende sich in den letzten 21 Tagen vor Einreise nach Kuba in den folgenden Ländern oder auf deren Flughäfen aufgehalten haben, werden sie einer Quarantäne unterzogen: Guinea, Liberia, Mali und Sierra Leone.
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.  Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Mi.. 06.11.2024

Coronabestimmungen:

Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Einreiseformular:
Reiseerklärung “D'Viajeros”: Alle Reisenden, die mit dem Flugzeug nach Kuba kommen, können wenige Tage vor bzw. müssen zwei Tage vor ihrer Reise eine Reiseerklärung auf dem Portal dviajeros.mitrans.gob.cu ausfüllen. Diese Registrierung ist unbedingt erforderlich, da sie das elektronische Visum aktiviert, das in der Erklärung „D'Viajeros“ aufgeführt ist. Ohne Durchlaufen dieser Reiseerklärungsphase ist das elektronische Visum ungültig. Stellen Sie daher sicher, dass Sie diese beiden Verfahren korrekt durchführen.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
  • Ausweisdokument
Folgende Dokumente sind empfohlen:
  • Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Minderjährige Reisende, die auch die kubanische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Ausreise eine notarielle Genehmigung, wenn sie nicht von beiden Sorgeberechtigten begleitet werden.
Ausweispflicht:
Reisende müssen sich jederzeit ausweisen können und sollten ihren Pass oder eine Kopie davon stets mit sich führen.

Fr.. 15.11.2024

Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 180 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 180 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.

Die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer für Touristen beträgt 180 Tage. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer wird jedoch bei Einreise von den Grenzbeamten festgelegt. Reisende sollten daher schon bei ihrer Ankunft Angaben zur geplanten Länge des Aufenthalts machen und dies anhand entsprechender Dokumente nachweisen. Die Überschreitung des erlaubten Aufenthalts ist nicht zulässig. Ob und wie eine Verlängerung möglich ist, muss ansonsten rechtzeitig vor Ablauf des Aufenthaltszeitraums in einem Büro des Instituto Nacional de Migración (INM) geprüft werden.
Mitzuführende Dokumente:
  • Weiter- oder Rückflugticket
  • Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
  • Nachweis einer Unterkunft
  • Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben

Einreise auf dem Landweg:
Touristen, die auf dem Landweg nach Mexiko einreisen, müssen eine Touristenkarte (genannt FMM) beantragen. Die Touristenkarte kann online unter folgendem Link :https://www.inm.gob.mx/fmme/publico/en/solicitud.html oder bei einem Büro des Nationalen Migrationsinstituts (INM) beantragt werden. Beim Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Die Touristenkarte muss bei Kontrollen im Land sowie bei der Ausreise aus Mexiko im Original vorgelegt werden.
Einreise auf dem Land- und Seeweg:
Es ist möglich, dass die Touristenkarte bei Einreise über die USA nicht gestempelt wird. Gegen Vorlage der Reisedokumente muss dies beim Instituto Nacional de Migración (INM) des Grenzortes nachgeholt werden.

Di.. 18.06.2024

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Typhus
  • Cholera
  • Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Malaria:
Malaria kommt landesweit oder regional vor. Reisende sollten sich konsequent vor Mückenstichen schützen. Dazu zählt das Tragen schützender, heller Kleidung sowie der Einsatz von Moskitonetzen und speziellem Mückenspray.

Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.
In Mexiko sind die Fallzahlen von Dengue-Fieber aktuell deutlich höher als in den Vorjahren.

Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
  • Zika-Virus
  • Chikungunya-Fieber

Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
  • Dengue-Fieber

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.  Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Mo.. 29.04.2024

Coronabestimmungen:

Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
  • Ausweisdokument
  • Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Die Einverständniserklärung muss notariell beglaubigt werden. Zudem muss sie in die spanische Sprache übersetzt und apostilliert werden.
  • Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
  • Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko benötigen zur Ausreise eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Wenn minderjährige mexikanische Staatsbürger (auch bei Doppelstaatsbürgerschaft) mit ihren Eltern durch Mexiko reisen, müssen die Eltern die originale Geburtsurkunde des Kindes mit sich tragen.
Ausweispflicht:
Reisende sollten nicht nur ihren Ausweis, sondern auch ihre Einreiseerlaubnis (Pass mit Einreisestempel bzw. Touristenkarte) jederzeit mit sich führen (ggf. als Kopie). Diese Dokumente müssen bei Personenkontrollen vorgelegt werden.
VisiTAX-Pflicht für internationale Besucher
Alle internationalen Besucher, die in den Bundesstaat Quintana Roo einreisen, müssen eine VisiTAX bezahlen. Diese kann über den folgenden Link entrichtet werden: https://www.visitax.gob.mx/sitio/
E-Gates:
Bei Einreise über die Flughäfen Cancún und Mexiko-Stadt haben Reisende bestimmter Staatsangehörigkeiten die Möglichkeit, E-Gates zu nutzen. Dazu müssen sie volljährig sein und einen ausreichend gültigen, biometrischen Reisepass besitzen. Reisende erhalten dann automatisch ein Einreiseticket mit dem Einreisetag und der erlaubten Aufenthaltsdauer. In allen anderen Fällen wird dieses nach persönlicher Vorsprache von den Grenzbeamten ausgestellt.

Di.. 18.06.2024

Um den vollen Funktionsumfang dieser Webseite nutzen zu können, sollten Sie JavaScript aktivieren.