Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Besonderheit:
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link:
https://www.passolution.de/schengen-staaten/Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Es wird dringend empfohlen, eine Einverständniserklärung mitzunehmen. Sie sollte in polnischer Sprache verfasst und von beiden Elternteilen unterschrieben sein. Sie sollte die Reiseroute, den Reisezeitraum, die Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten und ggf. die Kontaktdaten der Begleitperson(en) enthalten.
Für Betreiber von Unterkünften und Hotels ist die Überprüfung der Sorgerechtslage inzwischen sogar verpflichtend. Beim Check-in werden Reisende unter 18 Jahren daher registriert, wofür ein Ausweisdokument benötigt wird. Zudem müssen Erziehungsberechtigte anhand eines offiziellen Nachweises ihre Vormundschaft bestätigen. Begleitpersonen, die nicht erziehungsberechtigt sind, benötigen eine schriftliche Vollmacht der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Diese Vollmacht sollte alle relevanten Details, wie Aufenthaltsdauer und Kontaktdaten der Eltern, enthalten.
Einreise auf dem Landweg:
Die Grenzübergänge zwischen Polen und Belarus sind größtenteils geschlossen.
Mo.. 21.10.2024