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Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.

Ausländische Staatsangehörige können als Touristen mit einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorization = ESTA) für bis zu 90 Tage in die USA einreisen.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
E-Visum/elektronische Einreisegenehmigung
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://esta.cbp.dhs.gov/estaAlternativ kann die Beantragung über die offizielle ESTA Mobile-App erfolgen. Sie können diese sowohl auf Geräten mit iOS (https://apps.apple.com/de/app/esta-mobile/id1529604353) als auch Android (https://play.google.com/store/apps/details?id=gov.dhs.cbp.esta&hl=en_US&pli=1) installieren. In folgenden Fällen sind Reisende von der ESTA-Beantragung ausgeschlossen und benötigen ein reguläres Visum:
  • Reisende mit Voraufenthalt in Kuba am oder nach dem 12.01.2021 (auch zu Transitzwecken).
  • Doppelstaatsbürger, die auch die Staatsangehörigkeit von Kuba, Iran, Irak, Syrien, Sudan oder Nordkorea besitzen.
  • Reisende, die sich nach dem 01.03.2011 in Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Jemen, Somalia oder Nordkorea aufgehalten haben.
Es kann ebenfalls zu Problemen bei der ESTA-Beantragung kommen, wenn Reisende einen Wohnsitz in Kuba haben oder in der Vergangenheit hatten oder sie sich nach dem 01.03.2011 in Kuba aufgehalten haben.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 3 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Reisende müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um mit einer elektronischen Einreisegenehmigung einreisen zu können:  
- über einen gültigen maschinenlesbaren und elektronischen Reisepass (Pass mit integriertem Chip) verfügen (gilt auch für Minderjährige),
- mit einer zugelassenen Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
- ein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen können, das für den Zeitraum von max. 90 Tagen gültig ist (dieses Ticket darf nicht in Kanada, Mexiko oder auf den Karibikinseln enden. Ausgenommen von dieser Regel sind diejenigen Personen, die ihren festen Wohnsitz in den genannten Ländern haben), 
- im Besitz einer elektronischen Einreisegenehmigung (ESTA) sein. Gültigkeitsdauer: 
Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. In folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue Einreisegenehmigung beantragt werden:   
- Wechsel des Reisepasses 
- Änderung des Namens  
- Wechsel des Geschlechts  
- Änderung der Staatsangehörigkeit
- Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten, mit Ja oder Nein zu beantwortenden Fragen, geändert hat.
Einreise aus Kuba:
Nach geltenden US-Bestimmungen ist es Reisenden nicht gestattet, zu touristischen Zwecken von Kuba in die USA zu reisen. Zudem müssen Reisende, die nach einem Kuba-Aufenthalt eine Reise in die USA planen, ihre Aktivitäten in Kuba protokollieren und entsprechende Belege aufbewahren. Die Unterlagen müssen fünf Jahre lang verwahrt werden und sind den US-Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.

Do.. 06.06.2024

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Poliomyelitis
  • Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.

Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
  • Zika-Virus
  • Chikungunya-Fieber

Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
  • Dengue-Fieber
  • Poliomyelitis

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.  Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Mi.. 20.11.2024

Coronabestimmungen:

Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass muss vor der Reise ein Visum bei der zuständigen Botschaft beantragt werden.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.Bei Einreise mit dem Kinderreisepass muss ein Visum vor Beginn der Reise bei der zuständigen Botschaft beantragt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
  • Ausweisdokument
  • Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Es wird empfohlen, die Einverständniserklärung notariell beglaubigen zu lassen. Wenn Minderjährige nicht über gesetzliche Sorgeberechtigte verfügen, muss dies anhand offizieller Dokumente nachgewiesen werden.

Ausweispflicht:
In einigen Bundesstaaten ist es vorgeschrieben, dass sich Reisende bei Personenkontrollen jederzeit mit ihrem Reisepass und dem Einreisestempel oder Visum ausweisen können. Es wird daher empfohlen, diese Dokumente oder Kopien davon stets mit sich zu führen.

Do.. 06.06.2024

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